Sprechen Sie mit Ihrem Berater …

… bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter. Diese Möglichkeit des Coachings wird gefördert.

Handeln, wenn es die Situation erfordert

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, sich beruflich neu orientieren zu müssen.

Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Berater bei der Agentur für Arbeit (BA) bzw. im Jobcenter und fragen Sie gezielt nach einem AVGS MAT-Gutschein (Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) für Einzelcoaching und lassen Sie Ihren Anspruch prüfen, auch wenn die drohende Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten ist. Die Kosten der Maßnahme werden dann vollständig von der BA bzw. dem Jobcenter übernommen – Sie haben also keine Ausgaben.

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind wir Partner der Agentur für Arbeit und Jobcenter und stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch gern zur Verfügung.

In einem unverbindlichen Erstgespräch stimmen wir Ihre persönliche Zielsetzung für das Coaching ab und beantworten Ihre Fragen. Nach Entscheidung für die Jobmeisterei legen Sie uns bitte den AVGS MAT-Gutschein vor – wir regeln alles Weitere für Sie.

Beginn und Ablauf der Maßnahme legen Sie dann mit Ihrem Coach im ersten Termin gemeinsam fest.

Weitere Informationen zum Einzelcoaching finden Sie im Bereich JOB Dynamik©.